Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 23.12.2008 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Vorliegend streiten die Parteien noch um finanzielle Ansprüche der Klägerin gegen die Beklagte wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wegen Mobbings.
Die Klägerin ist Facharbeiterin für Schreibtechnik sowie Diplombetriebswirtin (FH) und staatlich geprüfte Betriebswirtin mit Schwerpunkt "Finanzwirtschaft". Sie besitzt die Ausbildereignung nach
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