Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen - vom 1. Februar 2019 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Düsseldorf - Fachkammer nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz - vom 24. November 2017 wie folgt gefasst wird:
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