Die Parteien streiten über die Höhe einer dem Kläger während der passiven Phase eines im sogen. Blockmodell durchgeführten Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses zustehenden Erfolgsbeteiligung.
Von einer wiederholenden Darstellung des unstreitigen Tatbestandes sowie des erstinstanzlichen Parteivorbringens wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen. Insoweit wird Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 22.02.2007 (dort Seiten 3 bis 6 = Bl. 76 bis 80 d. A.).
Der Kläger hat beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, an ihn 1.357,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.06.2006 zu zahlen.
Die Beklagte hat beantragt,
die Klage abzuweisen.
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