Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 28.04.2022 - 2 Ca 82 e/22 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beschwerdeführerin (Klägerin und Antragstellerin) wendet sich gegen die teilweise Versagung von Prozesskostenhilfe.
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