Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz -
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab 02. März 2020 nach Vergütungsgruppe ZB 06 Endstufe
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
II.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die rechtmäßige Stufenzuordnung des Klägers nach einer Umgruppierung infolge Tätigkeitswechsels.
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