Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 31.03.2022, Az.:
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 31.03.2022, Az.:
Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 1/4, der Beklagte 3/4.
4. 5.
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