LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 02.11.2011
13 Sa 41/11
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; Tarifvertrag über die ERA-Strukturkomponente vom 1.2.2008 (TV-ERA SK) § 2; TVG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Karlsruhe, vom 20.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 368/10

ERA-Strukturkomponente; keine Verpflichtung zur Einführung der ERA-Tarifverträge durch einzelvertragliche Bezugnahme

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2011 - Aktenzeichen 13 Sa 41/11

DRsp Nr. 2012/4528

ERA-Strukturkomponente; keine Verpflichtung zur Einführung der ERA-Tarifverträge durch einzelvertragliche Bezugnahme

([Keine] Verpflichtung zur Einführung der ERA-Tarifverträge durch einzelvertragliche Bezugnahme) »1. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer weiteren ERA-Strukturkomponente im Sinne von § 2.1 TV ERA-SK besteht nur, wenn der Arbeitgeber zur Einführung der ERA-TV verpflichtet ist. 2. Ein Arbeitgeber wird nicht durch eine einzelvertragliche Bezugnahmeklausel verpflichtet, die ERA-Tarifverträge in seinem Betrieb einzuführen. Die ERA-Tarifverträge können nur betrieblich, nicht aber für einzelne Arbeitsverhältnisse eingeführt werden. 3. Jedenfalls für den streitgegenständlichen Zeitraum bis August 2010 liegt kein Fall der Tarifsukzession vor.«

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 20. April 2011 (4 Ca 368/10) abgeändert und die Klage abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Für den Kläger wird die Revision zugelassen. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; Tarifvertrag über die ERA-Strukturkomponente vom 1.2.2008 (TV-ERA SK) § 2; TVG § 1;

Tatbestand: