LAG Köln - Urteil vom 18.09.2012
11 Sa 415/12
Normen:
§ 626 BGB;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1200/11

Entwendung eines Frequenzumrichters aus dem Entsorgungscontainer des Arbeitgebers

LAG Köln, Urteil vom 18.09.2012 - Aktenzeichen 11 Sa 415/12

DRsp Nr. 2013/7619

Entwendung eines Frequenzumrichters aus dem Entsorgungscontainer des Arbeitgebers

- Einzelfall -

1. Die unbefugte Aneignung und Veräußerung von im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Gegenständen (hier: eines Frequenzumrichters) stellt eine vorsätzliche und rechtswidrige Verletzung ihres Eigentums und Vermögens dar.2. Zum Nachteil des Arbeitgebers begangene Eigentums- oder Vermögensdelikte, aber auch nicht strafbare, ähnlich schwerwiegende Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers kommen typischerweise als Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.02.2012 - 1 Ca 1200/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 626 BGB;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses.