LAG Köln, vom 26.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 944/08
ArbG Köln, vom 13.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 5559/07
Entstehungszeitpunkt des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung; Fehlender Regelungswille hinsichtlich der gesetzlichen und übergesetzlichen vertraglichen Urlaubsansprüche; Abgeltungsanspruch bei Nichtgewährung von Urlaub aus Gründen der Arbeitsunfähigkeit
BAG, Urteil vom 04.05.2010 - Aktenzeichen 9 AZR 183/09
DRsp Nr. 2010/14891
Entstehungszeitpunkt des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung; Fehlender Regelungswille hinsichtlich der gesetzlichen und übergesetzlichen vertraglichen Urlaubsansprüche; Abgeltungsanspruch bei Nichtgewährung von Urlaub aus Gründen der Arbeitsunfähigkeit
Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses als reiner Geldanspruch. Diese auf eine finanzielle Vergütung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der sog. Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG gerichtete Forderung bleibt in ihrem Bestand unberührt, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraums am 31. März des dem Urlaubsjahr folgenden Jahres fortdauert.Orientierungssätze:1. Die Arbeitsvertragsvertragsparteien können Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1BUrlG begründeten Mindestjahresurlaubsanspruch von vier Wochen übersteigen, frei regeln. Ihre Regelungsmacht ist nicht durch die für gesetzliche Urlaubsansprüche erforderliche richtlinienkonforme Fortbildung des § 7 Abs. 3 und 4BUrlG beschränkt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.