1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kn. Villingen-Schwenningen - vom 21.07.2009, Az.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten zweitinstanzlich noch um Abgeltung des nicht in Anspruch genommenen gesetzlichen Jahresurlaubs und Zusatzurlaubs nach §
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