LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 21.06.2012
5 Sa 80/12
Normen:
Art. 7 Abs. 1 EGRL 88/2003, § 117 ff. SGB IX; Art. 7 Abs. 1 EGRL 88/2003, § 3 EAO;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 25.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2655/1

Entstehung des Urlaubsanspruchs bei Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses zum Zwecke der Beendigung nach Ablauf des Bezuges von Krankengeld

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.06.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 80/12

DRsp Nr. 2012/17236

Entstehung des Urlaubsanspruchs bei Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses zum Zwecke der Beendigung nach Ablauf des Bezuges von Krankengeld

Im Falle einer vom Arbeitnehmer selbst initiierten Ruhensvereinbarung zum Zwecke der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, um Arbeitslosengeld nach Ablauf des Krankengeldbezugs beziehen zu können, sind die Hauptleistungspflichten suspendiert, sodass auch kein Urlaubsanspruch entstehen kann.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 25.01.2012, Az.: 5 Ca 2655/11, wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3.

Die Revision wird für die Klägerin hinsichtlich des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung für das Jahr 2011 (€ 2.721, 72) zugelassen.

Normenkette:

Art. 7 Abs. 1 EGRL 88/2003, § 117 ff. SGB IX; Art. 7 Abs. 1 EGRL 88/2003, § 3 EAO;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Abgeltungsansprüche der Klägerin wegen gesetzlichen Urlaubs und tariflichen Mehrurlaubs sowie tarifliches Urlaubsgeld.