LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 21.06.2012
5 Sa 80/12
Normen:
EGRL 88/2003 Art. 7 Abs. 1; SGB IX §§ 117 ff.; EAO § 3;
Fundstellen:
ArbRB 2012, 334
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 25.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2655/11

Entstehung des Urlaubsanspruchs bei Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses zum Zwecke der Beendigung nach Ablauf des Bezuges von Krankengeld

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 80/12

DRsp Nr. 2012/16884

Entstehung des Urlaubsanspruchs bei Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses zum Zwecke der Beendigung nach Ablauf des Bezuges von Krankengeld

Im Falle einer vom Arbeitnehmer selbst initiierten Ruhensvereinbarung zum Zwecke der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, um Arbeitslosengeld nach Ablauf des Krankengeldbezugs beziehen zu können, sind die Hauptleistungspflichten suspendiert, sodass auch kein Urlaubsanspruch entstehen kann.

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 25.01.2012, Az.: 5 Ca 2655/11, wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3. Die Revision wird für die Klägerin hinsichtlich des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung für das Jahr 2011 (€ 2.721,72) zugelassen.

Normenkette:

EGRL 88/2003 Art. 7 Abs. 1; SGB IX §§ 117 ff.; EAO § 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Abgeltungsansprüche der Klägerin wegen gesetzlichen Urlaubs und tariflichen Mehrurlaubs sowie tarifliches Urlaubsgeld.