1. Die Revision der Klägerinnen gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 9. Juni 2011 - 6 Sa 21/11 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerinnen haben die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Klägerin zu 1. und die Klägerin zu 2. (Klägerinnen) begehren von der Beklagten, Urlaub aus den Jahren 2006 bis 2009 abzugelten.
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