LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 11.06.2013
8 SaGa 224/13
Normen:
ATZG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 31.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ga 6/13

Entstehen des Urlaubsanspruchs bei Altersteilzeit - Übergang in Freistellungsphase im Blockmodell - Urlaub nur anteilig pro-rata-temporis

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.06.2013 - Aktenzeichen 8 SaGa 224/13

DRsp Nr. 2013/21475

Entstehen des Urlaubsanspruchs bei Altersteilzeit – Übergang in Freistellungsphase im Blockmodell – Urlaub nur anteilig pro-rata-temporis

Im Kalenderjahr des Übergangs von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase eines im Blockmodell geführten Altersteilzeitarbeitsverhältnis entsteht der Urlaubsanspruch nach dem Umrechnungsgrundsatz nur anteilig pro-rata-temporis.

Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main vom 31. Januar 2013 - 20 Ga 6/13 - abgeändert:

Die Anträge werden zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Normenkette:

ATZG § 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens über den Umfang des Erholungsurlaubs im Jahr des Übergangs von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses.