Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main vom 31. Januar 2013 -
Die Anträge werden zurückgewiesen.
Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Parteien streiten im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens über den Umfang des Erholungsurlaubs im Jahr des Übergangs von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses.
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