Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 01.02.2012 -
Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 4.792,05 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.07.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin zu 85,2 % und das beklagte Land zu 14,8 %, die des erstinstanzlichen Verfahrens werden der Klägerin zu 89,5 %, dem beklagten Land zu 10,5 % auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten, nachdem die Klägerin mit Zustimmung des beklagten Landes ihre weitergehende Klage in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht zurückgenommen hat, nur noch über Urlaubsabgeltungsansprüche für aus den Jahren 2008 bis 2010 stammende Urlaubsansprüche.
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