LAG Hamm - Urteil vom 25.10.2012
16 Sa 320/12
Normen:
BUrlG § 13;
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 01.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1751/10

Entstehen des Urlaubsanspruchs - Bezug einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung

LAG Hamm, Urteil vom 25.10.2012 - Aktenzeichen 16 Sa 320/12

DRsp Nr. 2013/20957

Entstehen des Urlaubsanspruchs - Bezug einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung

Das Entstehen der Urlaubsansprüche scheitert nicht daran, dass ein Bezug einer befristete Rente wegen Erwerbsminderung vorliegt.

Tenor

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 01.02.2012 - 1 Ca 1751/10 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 4.792,05 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.07.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin zu 85,2 % und das beklagte Land zu 14,8 %, die des erstinstanzlichen Verfahrens werden der Klägerin zu 89,5 %, dem beklagten Land zu 10,5 % auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 13;

Tatbestand

Die Parteien streiten, nachdem die Klägerin mit Zustimmung des beklagten Landes ihre weitergehende Klage in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht zurückgenommen hat, nur noch über Urlaubsabgeltungsansprüche für aus den Jahren 2008 bis 2010 stammende Urlaubsansprüche.