Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Flensburg vom 30.10.2008 bezüglich der Ratenzahlungsanordnung aufgehoben:
Der Kläger hat monatliche Raten von EUR 45,00 auf die Prozesskosten zu zahlen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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