Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 29. August 2017 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Antragstellerin wurde bei der Personalratswahl am 24. Mai 2016 über die Unabhängige Liste in den Personalrat der Kreisverwaltung des Kreises Bergstraße gewählt. Sie begehrt vom Beteiligten zu 1., dem gewählten Personalrat, für sie eine Freistellung von 100% zu beschließen und diese beim Dienststellenleiter zu beantragen.
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