LAG Köln - Urteil vom 07.04.2016
12 SaGa 9/16
Normen:
BBG § 44; BBG § 46; GewO § 106; SGB V § 74; IX § 84 SGB;
Fundstellen:
NZA-RR 2016, 499
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 11.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ga 21/16

Entscheidung des Gerichts im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Weisung des Arbeitgebers

LAG Köln, Urteil vom 07.04.2016 - Aktenzeichen 12 SaGa 9/16

DRsp Nr. 2016/10425

Entscheidung des Gerichts im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Weisung des Arbeitgebers

1. §§ 935, 938, 940 ZPO räumen dem entscheidenden Gericht einen erheblichen Spielraum in Bezug auf die zu treffenden Maßnahmen im einstweiligen Rechtsschutz ein. Dieser kann uU im Fall einer Weisung auf die Feststellung einer fehlenden Folgepflicht gerichtet werden. Dieser Antrag ist vor dem besonderen Hintergrund geboten, dass nach der Rechtsprechung des Fünften Senats der Arbeitnehmer an eine unbillige Leistungsbestimmung des Arbeitgebers vorläufig gebunden ist (vgl. BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34; dazu kritisch Fischer FA 2014, 38; Preis NZA 2015, 1, 6; Thüsing JM 2014, 20). Um dem Recht des Arbeitnehmers an vorläufiger Klärung der Zulässigkeit derartiger Weisungen Genüge zu tun, ohne seinen Vertrag zu gefährden, muss es mit der Feststellung eines Rechtsverhältnisses einen Art. 19 Abs. 4 GG genügenden Rechtsschutz geben (vgl. grundsätzlich Vogg NJW 1993, 1357).