Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München II vom 13.04.2017, Az. 2 HK
Die Klage wird abgewiesen.
III.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
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