Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.01.2012 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Entschädigungsansprüche des Klägers wegen einer Benachteiligung aufgrund der Schwerbehinderung des Klägers. Dabei geht es im Wesentlichen um die Frage, ob die Beklagte den Kläger nach §
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