I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 2. September 2020 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. September 2019 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
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