Die Revision des Klägers und die Anschlussrevision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 3. Juni 2009 - 10 Sa 719/08 - werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger 95 vH und die Beklagte 5 vH zu tragen.
Von Rechts wegen!
Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadensersatz und Entschädigung wegen Nichtberücksichtigung bei einem Stellenbesetzungsverfahren.
Der 1958 geborene Kläger hat beide juristischen Staatsexamina mit "gut" bestanden und ist seit 1988 als selbstständiger Rechtsanwalt tätig.
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