Das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 27.05.2009 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 37.400,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus jeweils 3.400,03 € ab dem 30.11.2008, 31.12.2008, 31.01.2009, 28.02.2009, 31.03.2009, 30.04.2009, 31.05.2009, 30.06.2009, 31.07.2009, 31.08.2009 und 30.09.2009 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, künftig an jedem Monatsende, beginnend mit dem 31.07.2009 und letztmalig am 31.10.2010, 3.400,03 € brutto an den Kläger zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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