Die Parteien streiten darüber, ob der beklagte Landkreis dem Kläger eine Entschädigung zu zahlen hat, weil er ihn bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt hat.
Mit Schreiben vom 22. September 2006 bewarb sich der Kläger, der zwei juristische Staatsexamen mit der Note "ausreichend" (5,59 Punkte im I. und 4,60 Punkte im II. Examen) bestanden hat, auf eine Stellenausschreibung, die sich am 19. September 2006 auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit befand. Die Anzeige lautet wie folgt:
Stellenbeschreibung
Ihre Aufgabe: Rechtsberatung einschließlich Prozessführung für die gesamte Kreisverwaltung.
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