Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 20.04.2020 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben.
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