Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 18.03.2009 - 4 Ca 501/08 - teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 162,77 € brutto, weitere 82,43 € brutto, weitere 52,90 € brutto, weitere 58,12 € brutto jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 03.11.2008 zu zahlen.
Die weitere Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger ¾, der Beklagten ¼ auferlegt. Im Übrigen bleibt es bei der Kostenentscheidung erster Instanz.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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