I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 07.10.2008 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 19.650,54 (i. W.: neunzehntausendsechshundertfünfzig 54/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 08.01.2008 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 6 %, die Beklagte 94 % zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf € 20.797,28 festgesetzt.
II. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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