1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.05.2008 - 16 Ca 9279/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Klagepartei anlässlich der Einführung des Entgeltrahmenabkommens (ERA) der Metall- und Elektroindustrie im Betrieb der Beklagten Bestandsschutz hinsichtlich der tariflichen Leistungszulage in Anspruch nehmen kann.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|