LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 17.03.2005
4 Sa 11/05
Normen:
BGB § 612 ;
Fundstellen:
AuA 2005, 431
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 04.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2106 b/04

Entgeltliches Arbeitsverhältnis und unentgeltliches Einfühlungsverhältnis

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2005 - Aktenzeichen 4 Sa 11/05

DRsp Nr. 2005/6864

Entgeltliches Arbeitsverhältnis und unentgeltliches Einfühlungsverhältnis

»1. Die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses führt stets zur Vergütungspflicht.2. Nur dann, wenn keine Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung gesteht (Einfühlungsverhältnis), ist die Unentgeltlichkeit nicht zu beanstanden.«

Normenkette:

BGB § 612 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um den Bestand des Arbeitsverhältnisses und um einen Lohnanspruch.

Der Beklagte, ein Transportunternehmer, suchte über die Bundesagentur für Arbeit einen vollzeitbeschäftigten Kraftfahrer für ein monatliches Netto in Höhe von 1.200,00 EUR, und zwar ab dem 1. Juli 2004. Der Kläger bewarb beim Beklagten, die Parteien führten am 8. Juni 2004 ein Bewerbungsgespräch, dessen Inhalt im Einzelnen streitig ist.