ArbG Halle, vom 23.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 4868/94
Entgeltfortzahlung: Vorlage der AU-Bescheinigung nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist
LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.04.1996 - Aktenzeichen 3 Sa 449/95
DRsp Nr. 2002/17025
Entgeltfortzahlung: Vorlage der AU-Bescheinigung nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist
»1. Der Arbeitnehmer ist auch nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 1 S 1 EFZG) verpflichtet, dem Arbeitgeber bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 EFZG eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.2. Die Verletzung dieser Pflicht kann nur unter besonderen Umständen ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein.«