LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 23.07.2013
4 Sa 617/13
Normen:
BGB § 276;
Fundstellen:
BB 2013, 2996
AA 2014, 25
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 17.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 58/13

Entgeltfortzahlung im KrankheitsfallArbeitsunfähigkeit und VerschuldenVerlust der Kontrolle über VerhaltenSchlag gegen Schild mit der Hand

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.07.2013 - Aktenzeichen 4 Sa 617/13

DRsp Nr. 2014/2664

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Arbeitsunfähigkeit und Verschulden Verlust der Kontrolle über Verhalten Schlag gegen Schild mit der Hand

Ein Verschulden des Klägers im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG liegt nicht vor.Der Verschuldensbegriff erfordert einen groben Verstoß gegen das eigene Interesse eines verständigen Menschen.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 17. April 2013 - 5 Ca 58/13 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 276;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.