1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 327,60 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über Schadenersatz wegen Vorenthaltung der Privatnutzung an einem Dienstfahrzeug.
Der 55-jährige Kläger ist bei der Beklagten beschäftigt seit 01.08.1990 als Bauleiter. Er ist Mitglied des im Betrieb der Beklagten gebildeten Betriebsrats. Er ist schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 100. Außerdem hat der zuständige Rentenversicherungsträger dem Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt, die der Kläger aber nicht in Anspruch nimmt.
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