1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts München vom 08.01.2009 - 23 Ca 15203/07 - abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 900.- € (i. W.: neunhundert Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.10.2007 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten - soweit für das Berufungsverfahren von Interesse - darüber, ob die Klägerin trotz krankheitsbedingter Ausfallzeiten die Zahlung eines sog. Gesundheitsbonus verlangen kann.
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