Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 19.12.2008 - Az. 1 Ca 2721/08 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle aus übergegangenem Recht.
Bei der Klägerin, einer Krankenkasse, ist der Zeuge D2 versichert, der befristet bis zum 08.01.2008 bei der Beklagten beschäftigt war.
Die Beklagte betreibt ein Unternehmen der Gebäudereinigung.
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