LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.08.2010
9 Sa 738/09
Normen:
EFZG § 3 Abs. 1; ZPO § 286;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 03.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3052/08

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Depression eines Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters; unsubstantiierte Einwendungen der Arbeitgeberin gegen ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.08.2010 - Aktenzeichen 9 Sa 738/09

DRsp Nr. 2011/6550

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Depression eines Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters; unsubstantiierte Einwendungen der Arbeitgeberin gegen ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

1. Bei der Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters handelt es sich um eine überwiegend geistige Tätigkeit, die ein hohes Maß an Konzentration und Sorgfalt verlangt; gesundheitliche Störungen, die mit einer erheblichen Herabsetzung dieser geistigen Fähigkeiten verbunden sind, führen zu einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Entgeltfortzahlungsrechts. 2. Leidet ein Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater an einer Depression mit massiven Schlaf- und Konzentrationsstörungen, begründet die Verrichtung einfacher Tätigkeiten, die hinsichtlich der Anforderungen an die Konzentrationsfähigkeit weit hinter den diesbezüglichen beruflichen Anforderungen zurück bleiben, keinen durchgreifenden Zweifel an dm ärztlicherseits erhobenen Befund und dessen Auswirkungen.