Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 17. April 2013 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.028,90 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
- auf 245,82 Euro seit dem 01. September 2012
- auf weitere 124,20 Euro seit dem 01. Oktober 2012 bis zum 26. März 2013
- auf weitere 225,00 Euro seit dem 01. November 2012 bis zum 26. März 2013
- auf weitere 20,82 Euro seit dem 1. November 2012
- auf weitere 212,40 Euro seit dem 01. Dezember 2012
- auf weitere 218,70 Euro seit dem 01. Januar 2013
- auf weitere 245,82 Euro seit dem 01. Februar 2013
- auf weitere 63,90 Euro seit dem 01. März 2013
- auf weitere 21,44 Euro seit dem 22. März 2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 35 % und die Beklagte zu 65 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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