Die Parteien streiten über die Höhe der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall.
Die Beklagte betreibt das Kurhaus B. Der Kläger ist bei ihr als "Barkeeper" beschäftigt. Er bezieht ein monatliches Festgehalt von 3.328,00 DM brutto.
Der Kläger war vom 4. bis zum 7. Oktober 1996 arbeitsunfähig krank. Die Beklagte leistete für diesen Zeitraum Entgeltfortzahlung in Höhe von 80 % seines Gehalts. Der Kläger verlangt Fortzahlung in voller Höhe.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|