Die Parteien, Tarifvertragsparteien der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie Rheinland-Pfalz, streiten über die Auslegung ihres Manteltarifvertrages (MPR) i.d.F. vom 17.3.1992 in bezug auf die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, die tarifvertragliche Friedenspflicht, die Anrechnung von Krankheitstagen auf den Erholungsurlaub und die Urlaubsanrechnung bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation.
Der MRP lautet auszugsweise wie folgt:
Arbeitszeit...
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