Die Parteien streiten über die Höhe einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Die Beklagte ist ein Unternehmen der Textilindustrie mit ca. 170 Arbeitnehmern. Der am 26.11.1937 geborene Kläger ist dort seit 1971 beschäftigt, zuletzt als Webmeister im Angestelltenverhältnis mit einem Bruttogehalt in Höhe von rund 5.740,-- pro Monat. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft beiderseitiger Organisationszugehörigkeit der Manteltarifvertrag für die Angestellten der rechtsrheinischen Textilindustrie (im folgenden:
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