Die Tarifvertragsparteien streiten über die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich ihres Manteltarifvertrages (MTS) für die Holzbearbeitung (Sägeindustrie und verwandte Betriebe) sowie den Holzhandel im Lande Nordrhein-Westfalen vom 08.03.1995.
Ziffer 54 des MTS enthält folgende Regelung:
Arbeitsversäumnis durch Krankheit
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