LAG Brandenburg, vom 05.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 219/06
ArbG Frankfurt/O. - 5 Ca 44/06 - 27.4.2006,
Entgelt; Betriebsübergang; Anfechtung - Vertragsänderung nach Betriebsübergang; Anfechtungsfrist
BAG, Urteil vom 07.11.2007 - Aktenzeichen 5 AZR 1007/06
DRsp Nr. 2008/1696
Entgelt; Betriebsübergang; Anfechtung - Vertragsänderung nach Betriebsübergang; Anfechtungsfrist
»1. § 613aBGB hindert Arbeitnehmer und Betriebsübernehmer nicht, nach einem Betriebsübergang einzelvertraglich die mit dem Betriebsveräußerer vereinbarte Vergütung abzusenken.2. Ist eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Abs.1 1. Alt. BGB) erklärt worden, können andere Anfechtungsgründe nicht nachgeschoben werden.«
Orientierungssätze:1. Nach einem Betriebsübergang bedarf eine Vereinbarung, mit der die einzelvertraglich mit dem Betriebsveräußerer vereinbarte Vergütung abgesenkt wird, keines sie rechtfertigenden Sachgrundes.2. Ist eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Abs. 1 1. Alt. BGB) erklärt worden, können andere Anfechtungsgründe (zB wegen Drohung gemäß § 123 Abs. 1 2. Alt. BGB) nicht nachgeschoben werden. Hierzu bedarf es einer erneuten Anfechtungserklärung.