BAG - Urteil vom 13.06.2007
5 AZR 849/06
Normen:
BGB § 611 ; BetrVG (1972) § 77 ; EFZG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AP Nr. 78 zu § 242 BGB Betriebliche Übung
AuR 2007, 324
DB 2007, 1932
NZA 2007, 1016
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 07.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Sa 1485/05
ArbG Hagen - 2 Ca 2004/04 - 16.6.2005,

Entgelt - Schichtplangestaltung an Feiertagen; Betriebliche Übung

BAG, Urteil vom 13.06.2007 - Aktenzeichen 5 AZR 849/06

DRsp Nr. 2007/14248

Entgelt - Schichtplangestaltung an Feiertagen; Betriebliche Übung

Orientierungssätze: Nimmt ein Arbeitgeber gesetzliche Feiertage von der Einsatzplanung der Arbeitnehmer aus und gewährt in den Kalenderwochen, in denen ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag fällt, den dienstplanmäßig freien Arbeitstag an einem anderen Werktag der Woche, begründet sein Verhalten ohne Vorliegen weiterer besonderer Umstände keine betriebliche Übung.

Normenkette:

BGB § 611 ; BetrVG (1972) § 77 ; EFZG § 2 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte in ihrer Personaleinsatzplanung die freien Tage auf gesetzliche Wochenfeiertage legen darf.

Die Klägerinnen und Kläger (im Folgenden Kläger) sind im Fuhrpark bzw. im Lager der ein Einzelhandelsunternehmen betreibenden Beklagten beschäftigt. Am 17. Mai 2001 schloss diese mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeit für alle Voll- und Teilzeitbeschäftigten im Bereich Lager und Fuhrpark (im Folgenden Betriebsvereinbarung), in der ua. geregelt ist:

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