I. Die Berufung des Klägers wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung einer tarifvertraglichen Entfernungsentschädigung. Zum Sachverhalt heißt es im Tatbestand des klageabweisenden Urteils des Arbeitsgerichts Stralsund vom 11.11.2009 -
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