LAG Köln - Urteil vom 16.07.2009
6 Sa 382/09
Normen:
BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 06.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 661/08

Energiebeihilfe und Anpassungsgeld im Rahmen gesetzlicher Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung

LAG Köln, Urteil vom 16.07.2009 - Aktenzeichen 6 Sa 382/09

DRsp Nr. 2009/20868

Energiebeihilfe und Anpassungsgeld im Rahmen gesetzlicher Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung

Bei der sog. Energiebeihilfe (Ersatz für früher gewährte Deputatkohle) und dem Zuschuss zum sog. Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus handelt es sich nicht um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die insolvenzgesichert sind.

Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.11.2008 - 17 Ca 661/08 - unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers teilweise abgeändert:

1. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 7 Abs. 1;

Tatbestand: