1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.10.2008 - 17 Ca 2335/08 - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Einstandspflicht des Beklagten als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für eine Energiebeihilfe, die als Ersatz für die Gewährung von Deputatkohle gezahlt wird.
Der Kläger war seit September 1954 im Steinkohlenbergbau und hierbei zuletzt bei der Firma D GmbH bzw. deren Rechtsvorgängern als Angestellter beschäftigt.
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