.Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 29.01.2013 aufgehoben.
2.Der Antrag wird abgewiesen.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die antragstellende Arbeitgeberin begehrt die Ersetzung der Zustimmung des zu 2) beteiligten Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung der Beteiligten zu 3).
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