Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 23.05.2017 werden zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für die Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über höheres Elterngeld (Partnerschaftsbonus für den 9. bis 12. Lebensmonat der gemeinsamen Tochter der Kläger zu 1) und 2).
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