Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 08.01.2020 -
Die Revisionsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung sowie über Zahlung. Ferner begehrt die Klägerin vom Beklagten Auskunft und Herausgabe.
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