I. Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Neubrandenburg
vom 09.04.2009 wird festgestellt,
1. dass zwischen den Parteien ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
besteht.
2. Die Beklagte zu verurteilen, die Klägerin über den 09.06.2008
hinaus zu unveränderten Bedingungen als Lehrerin weiterzu-
beschäftigen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem beklagten Land auferlegt.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen dieses Urteil ist ein weiteres Rechtsmittel nicht gegeben, weil das Gericht die Revision nicht zugelassen hat. Gegen die Nichtzulassung der Revision steht der unterlegenen Partei das Recht der Beschwerde zu (Nichtzulassungsbeschwerde). Zuständig zur Entscheidung hierüber ist ausschließ-lich das
Bundesarbeitsgericht
Hugo-Preuß-Platz 1, 99 084 Erfurt
Telefax: 0361 / 26 36 - 20 00.
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