Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 18.10.2012 - Az.: 1 Ca 2031 c/11 - wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung.
1. 2.
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